AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto- und Videodienstleistungen
§ 1 Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen David Stira Foto Video (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
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Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsgegenstand
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Der Auftragnehmer erbringt Foto- und Videodienstleistungen nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers.
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Der genaue Leistungsumfang wird vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und in einem Konzept festgehalten.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung.
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Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig bereitgestellter Informationen oder Materialien gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Konzept und Fertigstellung
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Der Auftragnehmer erstellt ein Konzept in Absprache mit dem Auftraggeber. Dieses wird vor Produktionsbeginn final abgestimmt.
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Die Fertigstellung des Projekts erfolgt innerhalb einer individuell vereinbarten Frist. Verzögerungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
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Die Lieferung des fertigen Projekts erfolgt digital oder auf einem vereinbarten Speichermedium.
§ 5 Vergütung
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Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
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Eine Anzahlung von 50 % der Gesamtkosten ist bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme zu zahlen.
§ 6 Termine und Absagen
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Drehtermine werden einvernehmlich festgelegt und schriftlich bestätigt.
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Absagen durch den Auftraggeber müssen mindestens 10 Werktage vor dem Drehtermin erfolgen. Bei späterer Absage wird die Anzahlung einbehalten.
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Fällt der Drehtermin aufgrund höherer Gewalt aus, werden dem Auftragnehmer entstandene Kosten erstattet.
§ 7 Abnahme und Änderungen
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Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber das Projekt zur Abnahme.
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Der Auftraggeber kann innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Änderungswünsche äußern. Es sind bis zu zwei Korrekturschlaufen im Preis enthalten.
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Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt das Projekt als abgenommen.
§ 8 Nutzungsrechte
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Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck notwendigen Nutzungsrechte.
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Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart.
§ 9 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 10 Zusatzleistungen Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.